1, 2 oder 3 – das neue Punktesystem
Seit dem 2014 ist ein neues Punktesystem der Flensburger Verkehrssünderdatei in Kraft. Das ehemalige „Verkehrszentralregister“ erhielt einen neuen Namen und heißt jetzt „Fahreignungsregister“. Mit dem neuen System werden insbesondere kleinere Verstöße wie Falschparken teurer.

Das neue System
Ziel des neuen Systems ist es, die Fahreignung derjenigen zu erfassen, die wiederholt gegen die Regeln verstoßen. Das neue Punktesystem soll klarer und verständlicher sein. Auch weiterhin erhält man für viele Verkehrsverstöße Punkte in Flensburg. Allerdings soll es nur noch Punkte für Verstöße geben, die die Verkehrssicherheit gefährden. D.h. für Verstöße die ein Bußgeld von mindestens 60 € nach sich ziehen bekommt man zwischen 1 und 3 Punkten (früher 1 bis 7 Punkte).
Bei einigen Verstößen wurde das Bußgeld daher angehoben, so dass es jetzt zum Beispiel für Telefonieren am Steuer, Fahren mit abgefahrenen Reifen oder Kind ohne Sicherung mitnehmen 1 bis 3 Punkte gibt.
Für das Fahren über eine rote Ampel oder für Geschwindigkeitsübertretungen, Alkohol am Steuer oder Nötigung im Straßenverkehr wird es dafür kein Bußgeld, sondern nur noch Punkte geben.
Für das verbotswidrige Befahren einer Umweltzone gibt es in Zukunft zwar ein Bußgeld von 80 €, aber keine Punkte mehr.
Den Führerschein bekommt man im neuen System mit 8 Punkten entzogen (anstatt vorher 18 Punkten).

Maßnahmenstufen nach dem neuen Punktesystem:
1 – 3 Punkte = Vormerkung
4 – 5 Punkte = Ermahnung
6 – 7 Punkte = Verwarnung
8 Punkte = Entziehung der Fahrerlaubnis
Bis einschließlich 5 Punkten kann man einmal innerhalb von 5 Jahren ein Fahreignungsseminar besuchen und dadurch jeweils einen Punkt abbauen. Auf der Stufe „Verwarnung“ kann kein Punkt mehr abgebaut werden.
Und wann werden meine Punkte gelöscht?
Punkte bleiben nicht für immer gespeichert und werden nach einigen Jahren gelöscht. Wer für eine Ordnungswidrigkeit einen Punkt bekommt, muss 2,5 Jahre warten bis dieser getilgt ist. Bei zwei Punkten dauert die Löschung schon 5 Jahre und wer z.B. für eine Straftat 3 Punkte bekommt, muss 10 Jahre warten, bis die Punkte getilgt sind.
Kommen während der sogenannten Tilgungszeit neue Punkte hinzu, hat das keinen Einfluss auf die Tilgungsfristen bestehender Punkte. Jeder Verstoß verjährt also einzeln. Mit dieser neuen Regelung wird das System übersichtlicher. Auch kann jetzt nur noch 1 Punkt alle 5 Jahre durch ein Fahreignungsseminar abgebaut werden.
Wichtig für Fahranfänger und Fahrer in der Probezeit
Wer innerhalb der Probezeit einen oder mehr Punkte bekommt, muss zu einem Aufbauseminar. Die Probezeit verlängert sich dann um 2 Jahre, auf insgesamt 4 Jahre.
Wie erfahre ich wieviele Punkte ich habe?
Jeder hat das Recht, seinen Punktestand zu erfahren. Die Auskunft ist kostenlos und kann beim Kraftfahrtbundesamt gestellt werden. Entweder postalisch mit einer Kopie des Personalausweises/ Reisepasses oder online mit Hilfe des neuen elektronisch einlesbaren Personalausweises.
Links
http://www.kba.de
http://www.bmvi.de